Wohnen in der Schweiz

In vielen EU-Ländern können Sie Wohnungen kaufen ohne spezielle Regeln zu erfüllen. In der Schweiz kann das jedoch anders sein. Bevor wir hier auf näher eingehen, müssen wir unterscheiden zwischen zwei Arten der Wohnungsnutzung: Erstwohnung oder Zweitwohnung.

Besitz Erstwohnung

Bei einer Erstwohnung geht man davon aus, dass sich der Eigentümer dauerhaft in der Schweiz niederlässt. Wir nennen das gelegentlich auch ein Objekt mit “warmen” Betten. Für diesen Fall gelten weniger Sonderregelungen. Sie können in diesem Fall eine Wohnung kaufen und bewohnen falls Sie über eine passende Aufenthaltsgenehmigung verfügen (permis de sejour).

Besitz einer Zweitwohnung

Für den Fall, dass sich nicht permanent in der Schweiz aufhalten Komma sondern die Immobilie als Zweitwohnung oder Ferienwohnung anschaffen möchten, auch “kalte” Betten genannt, wird es etwas komplizierter. Die zwei entscheidenden Fragen in einem solchen Fall sind:

1. Wo befindet sich die anzuschaffende Immobilie?

2. Wer ist der jetzige Eigentümer?

Wenn wir davon ausgehen, dass Sie sich für ein Objekt in einem Touristengebiet interessieren, ist die zweite Frage die entscheidende, nämlich Komma ob die Wohnung zurzeit einem Schweizer gehört oder einem Ausländer. In beiden Fällen müssen Sie durch einen Notar eine kantonale Genehmigung (Lex Koller) anfragen lassen,  um das Objekt kaufen zu dürfen werden nur eine begrenzte Anzahl dieser Genehmigungen erteilt. Darum ist es wichtig sich im Voraus bereits nach den Chancen auf eine Genehmigung zu erkundigen. Wird die Immobilie jedoch durch einen Ausländer angeboten Komma ist es für den Käufer deutlich einfacher eine kantonale Genehmigung zu erhalten. Unabhängig vom Verkäufer gilt jedoch, dass Sie höchstens eine Immobilie besitzen dürfen. Außerdem maximale Größe der Wohnung und des Grundstücks begrenzt.